Bei der Steuergestaltungsberatung geht es um die kritische Auseinandersetzung mit der Gesetzesauslegung durch die Finanzbehörde. Dabei sind insbesondere die jeweils geltende Gesetzeslage und die höchstrichterliche Rechtsprechung zu berücksichtigen.
Hier analysieren wir die steuerlichen Auswirkungen unternehmerischer oder persönlicher Entscheidungen. Als Grundlage dieser Entscheidungen bieten wir Ihnen u.a. Steuerbelastungsvergleiche unter Berücksichtigung individueller Vorgaben an.
Weiterhin beraten wir Sie bspw. hinsichtlich steuerlicher Aspekte
bei der Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens im Falle von Unternehmensgründungen, dem Eingehen von Beteiligungen, Der Umwandlung von Unternehmen oder deren Umstrukturierung
bei Investitionen im unternehmerischen und/oder privaten Bereich
in allen Finanzierungsfragen
Darüber hinaus bedeutet Steuergestaltungsberatung unsere Unterstützung
bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen
bei der Veräußerung, Auseinandersetzung/Liquidation von Unternehmen oder Beteiligungen
bei der Gestaltung von Erbfolgeregelungen
bei der regelmäßigen kritischen Überprüfung des gesamten Vertragswerkes zur Vermeidung steuerlicher Nachteile bei verbundenen Unternehmen oder zwischen natürlichen Personen und Gesellschaften