Peehs und Kollegen – Steuerberater Rechtsanwalt Partnerschaft mbB
Saargemünder Str. 140
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681-9 85 50-0
Fax: 0681-9 85 50-55
Mail: info@peehs-kollegen.de
Partner:
Manfred Peehs – Steuerberater
Sascha Bachert – Steuerberater
Carsten Peehs – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Mediator
Sitz der Gesellschaft:
Der Sitz der Gesellschaft ist Saarbrücken.
Registergericht:
Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Saarbrücken
Registernummer PR 211
Umsatzsteuer ID.-Nr.: DE 350 690 810
Berufsbezeichnungen:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Der auf dieser Seite als Rechtsanwalt bezeichneten Person wurde die Berufsbezeichnung in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Steuerberaterkammer des Saarlandes
Nell-Breuning-Allee 6
66115 Saarbrücken
Telefon: +49 (0) 681 / 6 68 32 – 0
Telefax:+49 (0) 681 / 6 68 32 – 32
E-Mail: stbk@stbk-saarland.de
Internet: www.stbk-saarland.de
Berufsrechtliche Regelungen:
Für die Steuerberatung gelten in Deutschland die folgenden Vorschriften:
Berufshaftpflichtversicherung:
Die berufliche Tätigkeit ist abgesichert durch eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, 10900 Berlin und genügt mindestens den Anforderungen der
Streitbeilegung:
Am 1. April 2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSGB) in Kraft getreten.
https://www.gesetze-im-internet.de/vsbg/
Die Allgemeine Schlichtungsstelle für Verbraucher „Zentrum für Schlichtung e. V.“ in Kehl hat ihre Arbeit aufgenommen und ist erreichbar über www.verbraucher-schlichter.de.
Wir sind nicht verpflichtet und bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Grundsätzlich sind wir jedoch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor der Schlichtungsstelle der Steuerberaterkammer teilzunehmen.
Bei Streitigkeiten zwischen Steuerberatern und ihren Auftraggebern vermittelt auf Antrag die Steuerberaterkammer (§ 76 Abs. 2 Nr. 3 Steuerberatungsgesetz – StBerG -). Die Steuerberaterkammer ist zu einem Vermittlungsversuch verpflichtet, wenn beide Beteiligten einen Antrag stellen oder der Vermittlung zustimmen. Die Durchführung des Vermittlungsverfahrens vor der Steuerberaterkammer richtet sich nach Satzung und Geschäftsordnung der Steuerberaterkammer.
Zuständig insoweit sind:
Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis Mandatsverhältnis zwischen einem Verbraucher und einem Steuerberater:
Steuerberaterkammer Saarland
Nell-Breuning-Allee 6
66115 Saarbrücken
www.stbk-saarland.de